Voraussetzungen:
- gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes
- Realschulabschluss oder eine andere gleichwertige, abgeschlossene Schulbildung oder
- den erfolgreichen Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulausbildung oder
- den Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung zusammen mit:
- eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren oder
- eine Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer oder eine erfolgreich abgeschlossene landesrechtlich geregelte Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe
- wünschenswert ist ein Pflegepraktikum